Schulen können bei der Errechnung des Lehrerstundenbedarfs oft einen Zusatzbedarf zur Deckung ihrer Unterrichtsversorgung geltend machen.
Ein Zusatzbedarf kann je nach Bundesland u.a. gewährt werden für
- Schwimmunterricht an GS
- Ganztagsunterricht
- Volle Halbtagsschulen
- Verlässliche Grundschulen
- Förderunterricht für ausländische SuS
- allgemeines Förderkonzept
- Religionsunterricht,
- Integrationsklassen
- bilingualer Unterricht
- Hochbegabtenförderung
- Haus- oder Krankenhausunterricht