Eine Vereinbarung der KMK mit dem Verband Bildungsmedien regelt das digitale Vervielfältigen an Schulen neu:
„● Die Lehrkräfte können von Printmedien, auch Unterrichtswerken, die ab 2005 erschienen sind, bis zu 10 % (maximal 20 Seiten) einscannen.
● Lehrerinnen und Lehrer können diese digitalisierten Materialien ebenfalls für den eigenen Unterrichtsgebrauch vervielfältigen und an ihre Schüler weitergeben, auch zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung.
● Die eingescannten Materialien können zudem für die Schülerinnen und Schüler ausgedruckt werden und außerdem im Unterricht über PCs, Whiteboards und/oder Beamer wiedergegeben werden.
● Die Lehrerinnen und Lehrer können die Scans zudem im jeweils erforderlichen Umfang auch auf ihren Speichermedien ablegen (z.B. PC, Whiteboard, iPad, Laptop, etc.). Dies umfasst auch die Speicherung auf einem für die individuelle Lehrkraft geschützten Bereich auf dem Schulserver.“
Quelle: Pressemitteilung der KMK-Sitzung vom 06.12.2012
siehe ergänzend auch: Fotokopieren