Kommentar von kaps am 27.06.2006 08:39:59 
Dankeschön
...prima gemachter Test! Kommt bei meinen Azubis gleich zur Anwendung. Vielen Dank und liebe Grüße aus dem Spreewald sendet der - kaps -

Kommentar von mariapizza am 30.06.2006 20:40:13 
Dein Text hat ...
... einen kleinen Mangel. Auch mit 18 Jahren kann ich nicht geschäftsfähig sein, wenn ich z.B. unter einer dauerhaften psychischen oder geistigen Erkrankung leide. (Feststellung durch Gericht/Amtsarzt). Was machst du wenn Julia monatlich 100 Euro als Taschengeld bekommt? Dieser Betrag wird ihr möglicherweise für ihren persönlichen Umgang mit Knete zur Verfügung gestellt. Taschengeldparagraph. Dann kann sie den PC kaufen. Aus die Maus.Zum Thema Schuldrecht ist anzumerken, dass der Verkäufer seit 2002 sich aussuchen kann, ob er bei Mangellieferung Neulieferung oder Nachbesserung macht. Bis 2002 konnte es sich der Käufer aussuchen (mit dem vielfältigen Beschiss, der gerne gemacht wurde). ;-)) mariapizza

Kommentar von pascalscholtes am 08.08.2006 11:42:26 
Bewirkung der Leistung mit eigenen Mitteln
Vorsicht, vorsicht. Auch wenn Julia 100€ monatlich von ihrem gestzlichen Vertreter bekommt, ist der Kauf des Computers über 1.200€ in 12 Raten von der Einwilligung/Genehmigung ihrer Eltern abhängig. Die Gesamtleistung von 1.200€ kann sie mit den ihr zur Verfügung gestellten Mitteln nämlich nicht bewirken - sondern nur Teilleistungen. Die Lösung von stepsi ist schon richtig.

Kommentar von ulue144 am 28.02.2008 18:18:28 
große arbeitserleichterung!
...besonders erleichtert natürlich das Lösungs-AB die Arbeit! Vielen Dank

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