Kommentar von oblong am 30.08.2006 18:22:59 
Die Grundidee deiner Vorgehensweise, eiba, ...
... finde ich gut und werde sie meiner Mittelstufenklasse vorschlagen. Was du allerdings im letzten Satz deines Kommentars versprichst, hältst du allerdings selbst nicht durch: Wenn ein Schüler/eine Schülerin beim mangelhaften Bereich angelangt ist, dann bleiben die üblichen Ordnungsmaßnahmen nicht aus. Vielen Dank und liebe Grüße! oblong

Kommentar von wencke_g am 30.08.2006 18:50:36 
Also...
wenn ich das richtig verstehe, kann ein Schüler sich dann nicht mehr "hocharbeiten"? Wer bei 5 oder 6 angekommen ist, bleibt da? Oder bedeutet der Hofdienst z.B., dass man dann wieder 1/2 Note nach oben steigt?

Kommentar von ines am 30.08.2006 20:08:07 
Danke für deine Umsetzungsidee
Ich hätte die selbe Frage wie meine Vorschreiberin, bin nämlich auf der Suche nach einem funktionierenden System. Deines klingt gut, aber die Frage ob sich die Schüler ihre Noten verbessern können bleibt fraglich. Denn bis sie auf dieser Beurteilung stehen ist wohl schon viel Zeit des Unterrichtsjahres vergangen. ..oder verstehe ich etwas falsch? lg ines

Kommentar von diedoerte am 30.08.2006 20:13:25 
Warum Hofdienst?
Gut finde ich die 1 beim Start und die Möglichkeit, sie durch fleißiges Arbeiten erhalten zu können. Aber was hat der Hofdienst mit der Verweigerung der HA zu tun? In der Zeit sollten sich die Schüler doch lieber hinsetzen und das Versäumte nacharbeiten. Gruß diedoerte

Kommentar von cilia am 30.08.2006 22:29:59 
Auch mir gefällt deine Idee gut!
Ob man in der Lage ist, dieses "System" durchzuhalten liegt aber auch an einem selbst. Nicht jede gute Methode ist auch für jeden Lehrer geeignet. Das kann man nur ausprobieren. Den Hofdienst würde ich ebenfalls streichen und stattdessen zum Beispiel - in Absprache mit den Eltern - die Kinder länger in der Schule behalten, damit die HA nachgemacht werden. Wenn Kinder sich in der HA-Note verschlechtern können, müssen sie auch die Möglichkeit erhalten, sich zu verbessern. Beispielsweise könnte man die HA-Bewertung auf vier Wochen festsetzen. Dann beginnt man wieder bei Note 1 und am Ende des Halbjahres zählt man alle Noten zusammen zu einer. Oder die Kinder können sich durch Zusatzaufgaben wieder hocharbeiten. Danke für deine Idee!

Kommentar von ines am 30.08.2006 22:59:00 
@cilia
Dein Vorschlag mit der 4 Wochenfrist klingt fair. Denn man sollte den Schülern eine Chance geben sich wieder zu bemühen. Hätten sie diese nicht - dann haben sie auch "keinen Bock" mehr HÜ zu machen und damit wäre die Sache sinnlos. Mit einem Neustart nach 4 Wochen ist das "alte" nicht vergessen, aber sie haben eine zweite Chance! lg ines

Kommentar von doris1 am 01.09.2006 15:46:41 
Großes Fragezeichen
mich wundert die Notengebung für Hausaufgaben! In der bayerischen Schulordnung steht( für alle Schularten), dass Hausaufgaben nicht bewertet werden dürfen! Gilt diese Regelung etwa nur bei uns? Das würde mich schon interessieren!

Kommentar von eiba am 01.09.2006 16:59:24 
Kommentar zu meinem Beitrag: Hausgaben
Es gibt zu diesem Thema viele Suchende und sicher viele verschiedener Meinungen. Die Note 1 als Bonbon zu Beginn des Schuljahres ist für viele Schüler sehr wichtig. So wird die HA-Note kein Strichezählen, sondern tatsächlich eine nachvollziehbare und jederzeit kontrollierbare Bemessungsgrundlage. (Wichtig: Bekanntgabe am Elternabend!) Wie nun tatsächlich bewertet wird, muss sich nach den örtlichen Gegebenheiten richten. Im ersten Halbjahr z.B. zählt die HA-Note zum Halbjahrszeugnis und der Schüler beginnt im zweiten Halbjahr wieder mit 1. Die alte Note aus dem ersten Halbjahr bleibt aber bestehen und wird dann verrechnet. Das System ist für 12 - 17 Jährige eher geeignet als für Grundschüler. Die Noten 5 und 6 erreichen eigentlich nur die Problemschüler, die sich oft sowieso nur einen Dreck um die HA und die HA-Note kümmern und häufig eben auch aus einem problematischen Umfeld stammen, wo man auch mit größter und einfühlsamer Pädagogik nichts erreichen kann.

Kommentar von angin am 11.10.2006 22:33:39 
Ist das rechtens?
Oder können mir Eltern ans Bein pinkeln, weil ich ja eigentlich nicht die LEistung sondern die Mitarbeit bewerte. Ich gebe ja auch keinen Schüler eine 1 in Mitarbeit, wenn er zwar viel aber auch viel Mist redet. Bitte um Antwort, würde mich sehr interessieren (-> GB) Danke

Kommentar von gerstenberger am 29.11.2006 12:04:02 
Rechtlich fragwürdig?
Meine Meinung ist, und die muss ja nicht stimmen, dass es sich hierbei um "Bestrafung" handelt. Wer also HA nicht macht bekommt eine Note schlechter. Dann wird doch lediglich die Tatsache bestraft, dass man die HA nicht gemacht hat. So nun hat eine Schülerin immer die Hausaufgaben tadellos gemacht. Man erkennt, dass dahinter Übung, Fleiß und Mühe stehen. Aber sie vergisst die Hausaufgaben auch zwei mal. Also bekommt sie eine 3. Das ist nicht gerecht dem gegenüber, der die Hausaufgaben zwar macht, dafür aber lieblos und nur das sie gemacht sind. wenn der sie nämlich immer hat, bekommt der ne 1. Das kann weder fair noch gerecht sein, oder? Man darf Hausaufgaben bewerten (zumindest in BW), aber dann alle und nicht nur die nicht gemachten mit 6. Aber man kann ja ins Schulrecht reinschauen, was erlaubt ist und was nicht. Ich persönlich sammle regelmäßig die Hefte ein und kontrolliere dann auf Vollständigkeit und Ordentlichkeit. Dann gibt es keine direkten Sanktionen und man hat die ganzen Striche nicht, sondern sieht beim Heft alles. Außerdem ist eine weiter Möglichkeit, dass die Schüler am Anfang Zettel schreiben, warum sie die HA nicht gemacht haben. Fällt dann bei der HA - Kontrolle och ein weiterer auf, ist das ein Täuschungsversuch. Täuschungsversuche werden mit ungenügend bewertet.

Kommentar von elaimly am 08.02.2007 23:03:55 
In NRW nicht erlaubt
Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern aussieht, aber in NRW ist das direkte Bewerten von Hausaufgaben nicht erlaubt. Man kann höchstens indirekt argumentieren, dass eine nicht erledigte Hausaufgabe die mündliche Note der folgenden Stunde negativ beeinträchtigt, weil der Schüler/die Schülerin da nicht richtig mitarbeiten konnte. Aber eine offene Notengebung für HA funktioniert hier nicht.

Kommentar von beckmisch am 11.08.2007 13:58:40 
sehr interessant
man muss ja nicht alles teilen

Kommentar von kirstenhh am 28.01.2008 10:51:12 
in Niedersachsen auch nicht erlaubt
Wie in NRW ist es in Niedersachsen auch: HA dürfen nicht benotet werden. Die indirekte Argumentation ist aber natürlich nachvollziehbar.

Kommentar von landauerin am 14.11.2008 11:08:12 
nett aber schulrechtlich nicht haltbar
Das haben ja jetzt schon einige vor mir bemerkt, aber ich denke es sollte dennoch nochmal gesagt werden, dass man keine Noten für vergessene Hausaufgaben geben darf. Du darfst höchstens die Inhalte abprüfen und so Noten machen. Oder aber die Schüler z.B. zum Nachsitzen lassen kommen oder die Eltern informieren.

Kommentar von susannerainer am 08.05.2011 17:02:35 
Hausaufgabenbewertung/-kontrolle
Hallo eiba, hat sich Dein System der Hausaufgabenbewertung bewährt, Dein Beitrag ist ja nun schon fast 5 Jahre alt? Ich würde es kommendes Schuljahr auch gerne mal auf diese Weise probieren. Bist Du dafür jede Stunde durch die Reihen gelaufen oder genügte nur das Fragen, wer die Hausis hat und wer nicht? Danke für die Info.

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