Die beiden gegebenen LGS eignen sich zwar zum Lösen mit dem Einsetzungsverfahren, in der Regel tauchen aber bei diesem Verfahren jede Menge Brüche auf. Abgesehen vom Spaß am Rechnen ist mir auch nicht klar, welches Ziel hier verfolgt werden sollen, für größere LGS stehen den Schülern später doch technische Hilfsmittel zur Verfügung!
Zur mathematischen Form muss ich folgendes anmerken: Die LGS sind nicht als solche gekennzeichnet - letzte Zeile unterstreichen oder seitliche Striche kennzeichnen die Zusammengehörigkeit - eine Bezeichnung der Gleichungen würde zusätzlich das Verständnis des Rechenweges erleichtern!.
Gravierend ist aber der Fehler bei der Angabe der Lösungsmenge - beide LGS besitzen eine eindeutige Lösung, nämlich ein 4-Tupel bzw. ein 6-Tupel der angebenen Zahlen. Die Angabe von 4 bzw. 6 einzelnen Zahlen in der Lösungsmenge ist unsinnig! |