Kommentar von ishaa am 16.01.2008 20:02:31 
Nützlich!
Wir brüten gerade über so etwas. Damit es auf Anhieb verständlicher ist, würde ich wahrscheinlich am Anfang die Klammer anders herum setzen. Also:" Für Handys, MP3-Player, Gameboys (d.h. elektronische Geräte mit....) gilt...." Dankeschön ishaa

Kommentar von lupenrein am 17.01.2008 10:22:26 
Danke! Ein hilfreicher Text, den man nur noch an
die Gesetzeslage des jeweiligen Bundeslandes - bei mir NRW - anpasswen muß. das spart eine Menge Gehirnschmalz :-) Ciao Dirk

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