Kommentar von powigerma am 01.09.2008 20:56:49 | |
Nicht ganz einverstanden |
bin ich mit der Formulierung "Bürger klagen Bürger an" (Zivilrecht); eindeutiger wäre: "Bürger beklagen sich über Bürger"! Im Zivilrecht gibt es den "Kläger" der "Klage" über den "Beklagten" erhebt, während es im Strafrecht den "Ankläger" (= Staatsanwalt) und "Angeklagten" gibt.
Die Fallbeispieltabelle gefällt mir dagegen ganz gut! Damit können sich Sch. wirklich etwas Konkretes vorstellen!
Frdl. Gruß |
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Kommentar von akliilka am 02.09.2008 18:00:15 | |
Antwort für Powigerma |
Ja, da hast du recht. Hat mir eine Juristin auch schon gesagt. Ich habe es dann nachträglich nicht mehr geändert, da meine Schüler den Unterschied zwischen "Angeklagter" und "Beklagter" etc. sowieso nicht verstanden hätten. Man bewegt sich beim Vereinfachen von Inhalten irgendwie immer auf dünnem Eis. Je mehr man Sachen vereinfacht, desto mehr verfälscht man sie dann auch. Hm, aber trotzdem danke für die konstruktive Kritik. |
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Kommentar von ck-effa am 10.07.2012 13:30:21 | |
... |
Ich habe das ganze auf meine Schüler umgeschrieben(Gymnasium), finde aber generell schön gemacht. Vor allem eben auch die Fallbeispiele. Hat mir schon geholfen, vor allem weil ich grad fachfremd unterrichte und keine Materialien habe ...
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Kommentar von michi74 am 24.06.2019 21:11:46 | |
Vielen Dank! |
Ich bespreche dieses Thema gerade mit meinen AchtklässerInnen eines Förderzentrums und war auf der Suche nach anschaulichem und gut verständlichem Material. Jetzt bin ich fündig geworden! Vielen Dank dafür!!! |
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