Merkwürdig an diesem Material ist für mich, dass in Deutschland, wo derzeit intensiv für die Formulierung von Kinderrechten geworben wird und die SPD eine Grundgesetzänderung vorbereitet, fast alle diese Rechte kein Thema sind. Bildung, ausreichende Nahrung, Gesundheit, Spiel, Schutz vor Diskriminierung usw. sind in D unbestritten und völlig normale Praxis, all diese Dinge sind durch andere Gesetze, z.B. auch die in D garantierten Menschenrechte, ausreichend geschützt. Man fragt sich, wozu um alles in der Welt die Deutschen diese Kinderrechte extra in die Verfassung aufnehmen müssen. Nur sehr genaues Hinsehen zeigt, dass sehr verklausuliert es um Rechte geht, die gegen die Eltern des Kindes gerichtet sein könnten. Z.B. gibt es kein Recht auf Vater und Mutter, sondern "auf Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause". Sprich: wenn die Eltern kein sicheres Zuhause bieten können, dann muss das jemand anderes tun. Das wird dann wohl der Staat sein. Da Sechsjährige sehr selten vor Gericht gehen, ist anzunehmen, dass das Kinderrecht wohl ein Ansatzpunkt für Klagen des Staates gegen die Eltern sein soll. Solange damit die Arbeit des Jugendamtes gegen unfähige Väter und Mütter erleichtert wird, wird man das wohl begrüßen. Es steckt aber die Gefahr drin, dass der Staat "elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause" irgendwann anders definieren und allen Eltern ihre Kinder wegnehmen könnte, deren Erziehungsarbeit dem Staat nicht gefällt. In der UdSSR war das gängige Praxis, aber auch z.B. in Norwegen gibt es krasse Fälle von staatlicher Willkür. Ich finde, dass diese Zwiespältigkeit - natürlich nicht in der Grundschule, aber unter Erwachsenen - ehrlich dargestellt und diskutiert werden müsste. |