Der Basissatz der Inhaltsangabe sollte eher darauf hinweisen, welche Funktionen die jeweiligen Lügen seitens des Mannes ("Ich dachte hier wäre was") und der Frau, die seine Lüge deckt und das Brot angeblich nicht vertragen würde, aufgreifen (was ja auch ihre Liebe zu ihm zeigt). So erkennt der Leser die tatsächliche Intention des Verfassers, dem es ja nicht darum ging, zu zeigen, dass eine Frau ihren Mann beim Brotstehlen erwischt hat.
In einem Basissatz muss ein Schüler also schon zeigen, dass er die tatsächliche Intention erkannt hat. Das ist natürlich zu trennen von Interpretation, die in einer Inhaltsangabe nichts zu suchen hat. |