Mobbing-Definition in Ableitung der aktuellen Rechtslage
Beschreibung:
Die Rechtsprechung hat den "Spielraum für Mobber" deutlich enger gefasst. Hier eine knappe Definition zur plakativen Darstellung und zur Diskussionsanregung. Eine hervorragende Darstellung der Veränderung in der juristischen bewertung ist unter: DER BETRIEB Heft 9 vom 1. 3. 2002 Vizepräsident des LAG Thüringen Dr. Peter Wickler, Erfurt "Wertorientierungen in Unternehmen und gerichtlicher Mobbingschutz" zu finden (googeln)
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