Schwerpunkt der Stunde ist der Zusammenhang
zwischen den im Gesetz genannten
Mängeln "Fehler", "Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft" und den Ansprüchen des Käufers aus
der Schlechterfüllung. In diesem Zusammenhang
werden zunächst unabhängig von einem Fall die
Ansprüche "Wandelung", "Minderung", "Ersatzlieferun
g" und "Schadensersatz wegen Nichterfüllung"
erarbeitet, danach erst die Mängel "Fehler"
und "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft".
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In dieser Stunde wird die Abweichung des
Versicherungsscheins vom Antrag behandelt. Dazu
wird die BGB-Regelung mit dem § 5 VVG verglichen.
Das Schweigen als aufschiebende Bedingung des
schwebend (un-)wirksamen Versicherungsvertrags
wird als Hauptunterschied der Regelungen
hervorgehoben.
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Schwerpunkt der Stunde ist die Klärung des
Begriffs "Kaufmanns" als den Hauptadressaten des
Handelsrechts. In diesem Zusammenhang werden die
Möglichkeiten für das Erlangen der
Kaufmannseigenschaft anhand der im Gesetz
genannten Kaufmannsarten (Ist-, Kann- und
Formkaufmann) vorgegeben und in kleinen
Fallbeispielen angewendet.
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Das Themengebiet "rechtsgeschäftliche
Stellvertretung" stellt meiner Meinung nach
typischen "Merkstoff" dar. Zwar lässt sich die
Stellvertretung nach §§ 164 ff. BGB anhand eines
geeigneten Einzelfalles zunächst auch ohne
Gesetzestext erarbeiten, bei der Prokura und der
Handlungsvollmacht ist dies meiner Meinung nach
aber unsinnig. Auf dieser Seite finden sich neben den Unterrichtsentwürfen zu diesem Themenbereich auch weitere Arbeitshilfen. Der Link wurde am 7.Mai 2008 von binzo4 aktualisiert.
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