In Bayern darf die Kollegiatin höchstens 6 mal unterpunkten, d.h. weniger als 5 Punkte in einem Grundkurssemester bekommen. Die mündliche Note zählt halb soviel wie die Klausur. Für freundliche, aber mathematisch weniger bewanderte KursleiterInnen wird die Notenfindung schwierig. Hier hilft die Handreichung.
1 Seite, zur Verfügung gestellt von helmut64 am 08.03.2007